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Tarif

Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei

  • Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen,

  • Witwer/Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten,

  • Geschiedenen im Scheidungsjahr

zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 32a EStG