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01.08.2025

"Goldschatz-Verfahren": Lange Freiheitsstrafen

Im so genannten Goldschatz-Verfahren ist das Urteil gefallen: Die vier Angeklagten müssen zwischen vier Jahre und neun Monate sowie elf Jahre in Haft – unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls. Hinsichtlich der Tat in Manching hat das Landgericht (LG) Ingolstadt einen der Angeklagten freigesprochen, da es sich nicht von dessen Schuld überzeugen konnte.

Gegenstand des Verfahrens war insbesondere der nächtliche Einbruch in das Kelten Römer Museum Manching am 22.11.2022. Dabei wurden 483 keltische Goldmünzen sowie drei weitere Münzen entwendet. Der Verkehrswert des Diebesgutes beläuft sich auf rund 1,3 Millionen Euro. Wo die Münzen verblieben sind, konnte im Verfahren nicht aufgeklärt werden.

Darüber hinaus waren den Angeklagten laut LG Ingolstadt weitere bandenmäßige Einbruchstaten in wechselnder Besetzung zur Last gelegt worden. Die Strafkammer stellte einen Sachschaden an den betroffenen Objekten – insbesondere Supermärkten – im hohen sechsstelligen Bereich sowie einen weiteren Beuteschaden von rund 250.000 Euro fest.

Sie hat im Rahmen einer umfangreichen und detaillierten Beweisaufnahme unter Einbeziehung von knapp 120 Zeugen sowie rund 20 Sachverständigen die Überzeugung gewonnen, dass sämtliche Angeklagte Mitglieder einer überregional agierenden Bande waren. Hierfür waren laut LG insbesondere folgende Indiz-Tatsachen maßgeblich: 18 aufgefundene Goldklumpen, die nach den sachverständigen Feststellungen dem Keltenschatz in Manching zuzuordnen sind, bei den Angeklagten sichergestellte Tatwerkzeuge, Funkzellen- sowie DNA-Treffer, die Auswertung von Überwachungsvideos und der routinierte und gleichartige modus operandi.

Im Rahmen der Strafzumessung würdigte das LG insbesondere die hohe, sich über einen langen Tatzeitraum steigernde kriminelle Energie, die beträchtlichen Beute- und Sachschäden sowie der Verlust des Keltenschatzes als unwiederbringliches Kulturgut von unschätzbarem, immateriellen Wert.

Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 29.07.2025, nicht rechtskräftig